Mittagsverpflegung
Kinder die bis 13.00 Uhr oder 14.00 Uhr betreut werden, haben die Möglichkeit, an einer kostenpflichtigen Mittagsverpflegung teilzunehmen. Kinder die über diese Betreuungszeit hinaus in der Einrichtung angemeldet sind, müssen an der kostenpflichtigen Mittagsverpflegung teilnehmen. Die Anmeldung zur Mittagsverpflegung muss durch die Eltern erfolgen. Für die Einnahme der Mahlzeit in der Mensa der Grund- und Oberschule steht ein Zeitfenster von 11.45 Uhr bis 12.30 Uhr zur Verfügung. Wir bekommen das Mittagessen geliefert. Salate, Obst und Desserts werden als Frischware zugekauft. Wir versuchen durch Befragungen in den Gruppen den Speiseplan möglichst dicht an den Wünschen der Kinder zu orientieren ohne dabei die Ausgewogenheit zu vernachlässigen. Die Kinder müssen an 5 Tagen in der Woche an der Verpflegung teilnehmen. Wir wollen mit dieser Regelung ein verlässliches Angebot schaffen.
Zur Eingewöhnung in der Einrichtung haben die Kinder die Möglichkeit die Verpflegung in der Cafeteria der Einrichtung einzunehmen. Wir vermeiden damit einen Ortswechsel in der Eingewöhnungszeit der für manche Kinder eine Überforderung darstellt. Wenn die Kinder Sicherheit in ihrem neuen Umfeld gewonnen haben, gehen sie zum Mittagessen in die Mensa der Grund- und Oberschule – wie alle anderen Kinder.